Sicherheitstechnik Winkler

ARBEITSSICHERHEIT

Wir beraten und unterstützen Sie bei dem betrieblichen Arbeitsschutz...


GESUNDHEITSSCHUTZ

Der Begriff betrieblicher Gesundheitsschutz ist ein Oberbegriff für viele verschiedene Aktionen und Tätigkeiten...


SIGEKO / SIGE-KOORDINATION

Um das Ziel der Baustellenverordnung, die wesentliche Verbesserung von Sicherheit und...


QUALITÄTSMANAGEMENT

Qualität schafft Vertrauen und Sicherheit. Ob bei dem Einkauf im Supermarkt, der Entscheidung für ein neues Auto oder der Wahl einer Airline.


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Über uns


Unsere Berater helfen Ihnen als Spezialisten für alle notwendigen Maßnahmen zu bestimmen und umzusetzen.


  • Arbeitssicherheit.
  • Betriebs- und Arbeitsmedizin.
  • Brandschutz.
  • Qualitätsmanagement.


Wir liefern keine Lösungen „aus der Schublade“, sondern passen unsere Leistungen ihrem Betrieb an.

Schwerpunkt ist die Betreuung von kleinen und mittelständischen Unternehmen in unsere Leistungsbereichen.


Erfahren Sie mehr
PASSEND ZU IHREM BEDARF

Arbeitsschutz Betreuungskonzepte


Um einen umfassenden Arbeitsschutz zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber für alle Unternehmen, die mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen, die sogenannte Regelbetreuung vor. Diese übernehmen wir für Unternehmen aller Größen und Branchen. Alternativ kommt für kleinere Betriebe auch die bedarfsorientierte Betreuung infrage.

Wir beraten Sie bei der Auswahl. 

Unsere Betreuungsmodelle im Überblick:

Regelbetreuung
Alternative Betreuungsform – Unternehmermodell

Regelbetreuung


für Unternehmen ab 11 Beschäftigen Die “Regelbetreuung” für Unternehmen ab 11 Beschäftigte setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen, aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Für die Grundbetreuung legt die DGUV V2 fixe Einsatzzeiten fest. Dabei ist jedes Unternehmen einer Gruppe zugeordnet, je nach Gefährdungssituation im Unternehmen zugeordnet.

 

Gefährdungsgruppen

  • Gruppe I Einsatzzeit 2,5 Std./Jahr je Beschäftigtem
  • Gruppe II Einsatzzeit 1,5 Std./Jahr je Beschäftigtem
  • Gruppe III Einsatzzeit 0,5 Std./Jahr je Beschäftigtem


Den betriebsspezifischen Teil der Betreuung ermittelt der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt auf der Basis des Leistungskatalogs gemäß der Vorgaben DGUV V2. Dabei beurteilt er, welche Aufgaben über die Grundbetreuung hinaus in seinem Unternehmen anfallen.

Alternative Betreuungsform – Unternehmermodell


Haben Sie in Ihrem Unternehmen mindestens einen und höchstens 50 Beschäftigte, können Sie sich anstelle der Regelbetreuung für eine alternative Betreuungsform, dem sogenannten Unternehmermodell, entscheiden. Eine Grundvoraussetzung für Ihre Teilnahme an der alternativen Betreuung ist die Maßgabe, dass Sie aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind und in Sachen Arbeitsschutz eigenverantwortlich handeln.


Dafür müssen Sie sich die notwendigen Kenntnisse aneignen, um

  • eine Arbeitsschutz-Organisation in Ihrem Betrieb aufzubauen,
  • Gefährdungspotentiale zu erkennen,
  • selbständig Lösungen zu entwickeln sowie
  • bei Bedarf Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt hinzuziehen zu können.

Hiermit bestätigen Sie unsere Datenschutzbestimmungen gelesen zu haben.