Schulungen und Seminare

HSEQ Solutions
Schult Sie

Schulungen und Seminare


Unser Team Schult Sie professionell und begleitet Sie stets auf Ihrem Weg.

Die Sicherheitsunterweisungen und tätigkeitsspezifische Schulungen sind ein wesentlicher Bestandteil im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie im Brandschutz als verhaltensorientierte Maßnahme zur Prävention.

Schulungsthemen

Sie lernen nicht nur, was verboten ist...
Viel wichtiger: Sie lernen, wie man es richtig macht!

Unterweisungen

Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen. Arbeitgeber und verantwortliche Personen sind oftmals so stark belastet, dass sich die Unterweisung der Beschäftigten
vor Aufnahme der Tätigkeit
bei Veränderung in den Aufgabenbereichen
nach Unfällen
bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
nur schwer in deren Arbeitsprozess integrieren lässt.

Wir übernehmen die fachliche Vorbereitung, die didaktische Aufbereitung nach modernsten Methoden sowie die Durchführung der Unterweisung zu:
Allgemeinen
Abteilungs-/Betriebsspezifischen und
Schwerpunktbezogene Themen
Zeitpunkte von sicherheitstechnischen Unterweisungen
Brandschutzhelferausbildung

Wie viele Brandschutzhelfer werden pro Betrieb benötig? Die benötigte Anzahl an Brandschutzhelfern variiert je nach Art des Unternehmens und ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitgeber regelmäßig durchführen müssen. Nach ASR 2.2 reicht bei normaler Brandgefährdung – bspw. in reinen Bürogebäuden – ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten.

Wird im Betrieb z. B. mit brennbaren oder feuergefährlichen Stoffen gearbeitet, ist es sinnvoll mehr Brandschutzhelfer auszubilden. Absolutes Mindestmaß ist aber: Ein Brandschutzhelfer pro Abteilung (auf Räumlichkeiten bezogen). Hintergrund ist, dass Brandschutzhelfer möglichst frühzeitig die Entstehung eines Brandes mitbekommen und entsprechend reagieren müssen.

Hinweis: Bei der Überlegung, wie viele Brandschutzhelfer ausgebildet werden sollen, muss auch der Schichtbetrieb und die Abwesenheit einzelner Mitarbeiter (z. B. wegen Urlaubs oder Fortbildung) berücksichtigt werden.

Wir unterstützen Sie bei der Erst- als auch bei der Fortbildung Ihrer Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Die Ausbildung wird mit einem Zertifikat gemäß DGUV Information 205-023 bescheinigt.

Schulung Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmen im betrieblichen Arbeitsschutz. Das Erkennen von Unfall- und Gesundheitsgefahren gehört dabei ebenso zu den Aufgaben, wie das Entwickeln von Maßnahmen zur Vorbeugung beziehungsweise Reduzierung von Arbeitsunfällen. Um gesundheitliche Gefährdungen zu vermeiden, sind regelmäßige Kontrollen der bestehenden Sicherheitseinrichtungen notwendig. Dadurch soll die Sicherheit und der Gesundheitsschutz in einem Unternehmen verbessert und die Arbeitsqualität erhöht werden. Für die Ausübung der Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter sind Kenntnisse im Arbeitsschutz unabdingbar. Als Mitarbeiter vor Ort ist er der erste Ansprechpartner für Kollegen und Vorgesetzte in Fragen des Arbeitsschutzes.

In diesem Seminar werden alle notwendigen Kompetenzen für die Funktion als Sicherheitsbeauftragter vermittelt, um Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen langfristig gewährleisten zu können.

Ausbildung Staplerfahrer

Die Bedienung von Gabelstaplern darf nur von geeigneten Personen vorgenommen werden, die mindestens 18 Jahre alt und entsprechend ausgebildet sind, ihre Befähigung nachgewiesen haben und vom Betrieb ausdrücklich mit dem Fahren des Staplers beauftragt wurden. Wir bieten Ihnen an, die Ausbildung der Gabelstaplerfahrer als Inhouseschulung in Ihrem Unternehmen durchzuführen.

Die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer (nach BGG 925 / BGV D27) besteht aus einem allgemeinen Teil (theoretische und praktische Ausbildung) und einem Sonderteil für spezielle Staplertypen und Anbaugeräten. Zudem muss ein Staplerfahrer jährlich seine Fähigkeiten und Fertigkeiten in einer Jahresunterweisung (nach BGV A1) auffrischen. Über das Bestehen wird ein Bedienerausweis und Zertifikat ausgestellt.

Ausbildung Bediener von Hubarbeitsbühnen

Wer Risiken kennt, kann Gefahren vermeiden. Fast 80 % der Unfälle im Umgang mit einer Arbeitsbühne entstehen durch Bedienfehler. Eine Schulung ist daher unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden.

Weniger Arbeitsunfälle
Erfüllung der Fürsorgepflicht
Schnelleres und sicheres Arbeiten
Senkung von Gerätestörungen durch Fehlbedienung
Die Schulung ist national unbefristet gültig.

Ausbildung entsprechend der DGUV-Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“, Abschnitt 2.10 „Betreiben von Hebebühnen„ und dem DGUV-Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen„

Die Schulungsdauer beträgt einen Tag. Schulungsort ist entweder bei einem unserer Schulungspartner oder bei Ihnen vor Ort. Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Über das Bestehen wird ein Bedienerausweis und Zertifikat ausgestellt.

Bei den Regelmäßig wiederkehrenden Unterweisungen unterstützen wir Sie selbstverständlich darüber hinaus, weil jeder Mensch viel von dem einmal Gelernten nach einiger Zeit wieder vergisst. Man versuche nur, sich an all das zu erinnern, was man in der Schule mal gelernt hat.

SCC Schulungen
Unternehmen stehen bei der Durchführung von Aufträgen häufig vor der

Anforderung der Auftraggeber, die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Umweltschutz-Standards nachzuweisen. Das gilt insbesondere für Aufträge auf einem fremden Betriebsgelände. Ein SCC-Zertifikat erhöht daher erheblich Ihre Chance, solche Aufträge zu gewinnen.

Die SCC-Zertifizierung (Sicherheits-Certifikat-Contraktoren) ist kurz zusammengefasst ein Verfahren zur Zertifizierung eines Sicherheits-Managementsystems. Dabei werden Anforderungen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes berücksichtigt.

Mitarbeiterschulung nach SCC 3.2

Die SCC-Schulung richtet sich an operative Mitarbeiter/-innen von Kontraktoren, deren Betrieb nach SCC (Safety Certificate Contractors) zertifiziert werden muss.

Folgende Themen sind Gegenstand der SCC-Schulung:

Arbeitsschutzgesetzgebung und -überwachung
Unfallursachen und Verhalten bei Unfällen
Gefahrstoffe
Brand- und Explosionsgefahr
Maschinen und Werkzeuge sowie Schweißen und Schneiden
Transportieren und Heben von Lasten sowie Stolperstellen
Arbeiten auf hoch- und tiefgelegenen Arbeitsplätzen
Persönliche Schutzausrüstung
Arbeiten in Behältern und engen Räumen

Abschluss:

Die SCC-Schulung endet mit einer schriftlichen Prüfung nach SCC Dok. 18 oder einfach SCC 18. Die Teilnehmer/-innen erhalten im Anschluss ein Zertifikat unserer Akademie.

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